für Online-Durchsuchungen
Deutsche Ermittler dürfen private Computer künftig unter strengen Auflagen ausspähen. Bei einer konkreten Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates sei die Online-Durchsuchung grundsätzlich zulässig, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Voraussetzung sei allerdings, dass ein Richter dies anordne und intime Daten geschützt blieben oder sofort gelöscht würden. Die obersten Richter ebneten damit den Weg für entsprechende Gesetze in Bund und Ländern.
reuters
Koalition macht bei Online-Durchsuchungen Tempo
Nachdem das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen unter Auflagen für zulässig erklärt hat, will die große Koalition nun rasch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rechnet mit einem zügigen Abschluss der Beratungen. „Ich gehe davon aus, dass ein langer Streit nun Gott sei Dank zum Abschluss gekommen ist“, sagte er am Mittwoch. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht in dem Urteil „meine Rechtsauffassung bestätigt“ und kündigte an, Schäuble bei der Umsetzung unterstützen zu wollen. Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck wertete den Richterspruch als Absage an „überzogene Vorstellungen von sicherheitspolitischen Hardlinern“.
FAZ
Hohe Hürden für Online-Fahnder – Schäuble hofft trotzdem auf Umsetzung
Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung gestoppt – und der Ausspähung von Computern sehr enge Grenzen gesetzt. Die Koalition wird es jetzt schwer haben, eine Regelung für das Problem zu finden.
spiegel
Schlechte Karten für „Bundestrojaner“ ?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen für nichtig zu erklären, ist salomonisch und listig
Das Urteil gestattet allen Beteiligten, das Gesicht zu wahren. Erst im Kleingedruckten – in der ausführlichen Begründung – wird deutlich, dass die juristischen Hürden für die vom Bundesinnenministerium gewünschten „Online-Durchsuchungen“ fast unüberwindbar hoch sind.
telepolis
FoeBuD : Freude über das Urteil
Der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die Vorschrift entspricht nach Ansicht des Senats insbesondere nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.
Dennoch hat man den ermittelnden Behörden eine Hintertür offen gelassen…
gulli news
„Ein erfreulicher Richterspruch“
Der Chaos Computer Club hatte einen eigenen Gutachter zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe entsandt. Vorstandsmitglied Andreas Lehner über das Urteil und seine Folgen für die Bürger.
sueddeutsche